Markus Knauss
Seit 1985 gibt es die Verpflichtung des Bundesrates, die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm zu schützen. Passiert ist dann aber jahrzehntelang – nichts.
Ab 2011 wurde der Strassenlärm zwar nach wie vor nicht reduziert. In kreisweisen Lärmsanierungsprojekten tat der Stadtrat aber so, wie wenn er etwas unternehmen werde. Das Nichtstun wurde kommunikativ mit folgender Sprachregelung schöngeredet: «Die Bevölkerung vor übermässigem Lärm zu schützen, ist nicht bloss ein gesetzlicher Auftrag. Das Thema ist dem Stadtrat auch ein wichtiges Anliegen, das er mit hoher Priorität vorantreibt.» Parallel dazu wurden die Einsprachen des VCS – zusammen mit hunderten von Quartierbewohner:innen – die den Lärmschutz konkret einforderten, vom Stadtrat abgelehnt.
Neue Dynamik in das drängende Problem – rund 140 000 Anwohnerinnen und Anwohner in der Stadt Zürich sind von zu viel Lärm betroffen – brachte der Gemeinderat. Im Richtplan wurde festgelegt, dass auf allen kommunalen Strassen als wirkungsvollste und am einfachsten zu realisierende Massnahme, Tempo 30 gelten soll. Auf überkommunalen Strassen sei Tempo 30 anzustreben. Die Stimmbevölkerung stimmte diesem Anliegen im November 2021 deutlich zu.
Schon einen Monat später legte der Stadtrat einen Plan vor, der darlegte, an welchen Strassen Tempo 30 vorgesehen ist. Und 2024, also knapp vierzig Jahre nach dem Auftrag des Bundesrates, wird Tempo 30 an vielen grösseren Strassen, wo viele Menschen leben, arbeiten oder zur Schule gehen, auch ausgeschrieben und trotz Einsprachen wohl bald realisiert – das Wunder von Zürich.
Markus Knauss, Gemeinderat Grüne
Nachtrag: An der Wehntalerstrasse leben tausende von Menschen mit zu viel Strassenverkehrslärm. Das aktuell geplante Strassenprojekt macht nichts zur Lärmreduktion, ist damit nicht bewilligungsfähig. Noch immer nichts gelernt?