Stadtrat Raphael Golta
Der Januar neigt sich dem Ende zu. Und damit sollte eigentlich auch das leidige Januarloch so langsam nicht mehr spürbar sein. Sollte – denn für nicht wenige Zürcher*innen ist das Loch im Portemonnaie kein saisonales Phänomen. Hohe Krankenkassenprämien und Mieten sowie teure Lebensmittel belasten das Budget das ganze Jahr hindurch stark.
Besonders betroffen vom stetigenfinanziellen Druck sind in der Stadt Zürich die rund 17 000 Beschäftigten im Tieflohnbereich – etwa in derGastronomie, im Gebäudeunterhalt oder im Gartenbau. Trotz Erwerbsarbeit reicht ihr Einkommen kaum zum Leben.
Um hier Gegensteuer zu geben, unterbreiteten Stadt- und Gemeinderat der Stimmbevölkerung im Juni 2023 einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben». Der Gegenvorschlag sah die Einführung eines kommunalen Mindestlohnes vor und wurde deutlich, mit knapp 70 Prozent Ja-Stimmen, angenommen. Das Resultat des Volksentscheids wurde jedoch angefochten und in der Folge vom Verwaltungsgericht im September 2024 aufgehoben. Damit ist die Einführung des Mindestlohnes vorerst blockiert.
Stadt- und Gemeinderat sind auch nach dem Gerichtsentscheid überzeugt: Ein kommunaler Mindestlohn ist ein rechtskonformes und wirksames Instrument, um die Lebensbedingungen von Arbeitnehmenden mit tiefem Lohn in der Stadt Zürich zu verbessern. Insbesondere soll er gewährleisten, dass ihre Arbeit existenzsichernd ist und Armut so verhindert werden kann.
Deshalb hat der Gemeinderat im Dezember 2024 beschlossen, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. Damit wollen wir nicht nur einem eindeutigen Volksentscheid Nachdruck verleihen. Wir wollen auch einen Beitrag dazu leisten, dass das Januarloch für alle Zürcher*innen dort bleibt, wo es hingehört: in den Januar.
Stadtrat Raphael Golta
Sozialdepartement