Stadtrat Raphael Golta
Gepflegte Grünflächen in der Wohnsiedlung, ein blitzsauberes Büro am Morgen, die aufmerksame und freundliche Bedienung im Restaurant – wer schätzt das nicht? Diese und viele weitere Annehmlichkeiten in unserem Alltag haben wir der harten Arbeit von Menschen zu verdanken, die in Branchen tätig sind, in denen viele Angestellte mit tiefen Löhnen über die Runden kommen müssen.
Allein in der Stadt Zürich gibt es rund 17 000 Tieflohnbetroffene. Menschen, die trotz Erwerbsarbeit kaum über die Runden kommen und deshalb in ständiger Sorge leben, dass es am Monatsende für die Miete und die Krankenkasse nicht reicht.
Der von den Stadtzürcher Stimmberechtigten im Juni 2023 mit deutlichem Mehr beschlossene Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde – rund 4200 Franken brutto im Monat – könnte hier Abhilfe schaffen und dazu beitragen, diese sogenannte Working-Poor-Problematik wirkungsvoll zu bekämpfen. Aber leider kann die Stadt Zürich den deutlichen Entscheid der Stimmbevölkerung zur Einführung eines Mindestlohnes wegen eines Rekurses bisher nicht umsetzen.
Die Leidtragenden sind in erster Linie jene Erwerbstätigen in unserer Stadt, die oft im Hintergrund und unter schwierigen Arbeitsbedingungen dafür sorgen, dass wir tagtäglich und in vielen Bereichen Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, die uns das Leben erleichtern und angenehmer machen – und deren Lohn trotz einem 100-Prozent-Pensum nicht zum Leben reicht.
Aber letztlich haben wir alle ein Interesse daran, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Es ist nicht richtig, nicht würdig, nicht logisch, nicht vernünftig und nicht nötig, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, staatliche Zuschüsse brauchen, um auf einen anständigen Lohn zu kommen.
Stadtrat Raphael Golta, Sozialdepartement