Pensionierte dürfen sich 2025 auf eine höhere AHV-Rente freuen. Bild: Pixabay
07.01.2025 14:40
2025 wird vieles anders
Im neuen Jahr treten nicht nur mehrere neue Gesetze und Regeln in Kraft, auch bei den Preisen für Alltagsgegenstände sowie Dienstleistungen gibt es Änderungen. Das «Tagblatt» erläutert die für die Stadtzürcher Bevölkerung wichtigsten in einer Zusammenfassung. - Von Sacha Beuth
AHV/IV-Rente
Den Anfang macht eine gute Nachricht für pensionierte Personen. Die AHV/IV-Renten wurden per 1. Januar 2025 um 2,9 Prozent erhöht. Die Minimalrente der AHV/IV steigt damit – bei voller Beitragsdauer! – um 35 Franken auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente um 70 Franken auf 2520 Franken.
Bankkredite
Seit dem 1. Januar 2025 unterliegen Banken bei der Bonitätsprüfung zur Kreditvergabe strengeren Vorgaben. Sie müssen für jede vergebene Hypothek mehr Eigenkapital hinterlegen. Zudem muss das hinterlegte Eigenkapital stärker an das Risiko des jeweiligen Hypothekendarlehens gekoppelt werden. Dies kann für Hauskäufer einen Anstieg der Hypothekarzinsen nach sich ziehen.
BVG (Pensionskasse)
Die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge sind per 1. Januar 2025 angepasst worden. Die Eintrittsschwelle (= Mindestjahreslohn) steigt von 22 050 Franken auf 22 680 Franken. Das Obligatorium gilt maximal bis zu einem Jahreslohn von 90 720 Franken.
Dritte Säule (private Vorsorge)
In der dritten Säule wird der maximal erlaubte Steuerabzug für Personen, die eine zweite Säule haben, von 7056 auf 7258 Franken erhöht. Personen ohne Pensionskasse können neu bis zu 36 288 Franken einzahlen.
Fahrzeuglärm
Seit dem 1. Januar 2025 sind vermeidbare Geräusche von Fahrzeugen, darunter das Erzeugen von Lärm mit Auspuffanlagen, unabhängig von der Tageszeit generell verboten. Zudem wurden die Ordnungsbussen dazu angepasst. Wer etwa den Motor unnötig laufenlässt, muss künftig 80 Franken Busse zahlen, statt wie bisher 60 Franken.
Familienzulagen
Im Rahmen des Familienzulagengesetzes sind per 1. Januar 2025 sowohl die Mindestansätze von Kinder- wie Ausbildungszulagen gestiegen. Im Kanton Zürich erhöhen sich Erstere von monatlich 200 auf 215 Franken, Letztere steigen von monatlich 250 auf 268 Franken.
Gesichtsverhüllung
Seit Anfang Jahr gilt in der ganzen Schweiz ein Gesetz, das wohl noch für Aufsehen und Diskussionen sorgen wird: Das Gesichtsverhüllungsverbot. Nun ist es untersagt, an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Ausnahmen: Aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des heimischen Brauchtums sowie zu Werbezwecken und für künstlerische und unterhaltende Darbietungen bleibt es erlaubt. Bei Verstössen sind Bussen bis zu 1000 Franken vorgesehen.
Krankenkassenprämien
Ein Punkt, der sich wohl bei vielen am stärksten auf das Haushaltsbudget auswirken wird: Auf 2025 sind die Krankenkassenprämien im Kanton Zürich im Schnitt um 4,9 Prozent gestiegen (in der Schweiz um 6 Prozent).
Lebensmittel
Hier sind die Aussichten für die Konsumenten mehrheitlich positiv. In den Medien haben die Detaillisten schon mal Preissenkungen angekündigt, allerdings ohne ins Detail zu gehen. Nach Meinungen von Wirtschaftsexperten werden 2025 Fleischprodukte tendenziell günstiger. Für Anfang Jahr werden bei Weizen und Zucker stabile Preise erwartet. Derweil könnten die Preise für Kaffee und Kakao (trotz Rekordhoch) noch weiter zulegen.
Pensionierung
Bereits 2025 macht sich die schrittweise Anpassung des ordentlichen Pensionierungsalters für Frauen das erste Mal bemerkbar. In diesem Jahr gilt neu das Referenzalter von 64 Jahren und drei Monaten – Frauen mit Jahrgang 1961 müssen folglich drei Monate länger arbeiten, bis sie ordentlich pensioniert werden können. 2028 gilt dann auch für Frauen das Referenzalter 65 Jahre.
Strompreise
Die Strompreise werden 2025 in der Schweiz um durchschnittlich zehn Prozent sinken. Bei EWZ fällt die Senkung jedoch geringer aus, da dieses weniger abhängig von den Marktschwankungen in der letzten Zeit war als andere Anbieter. Laut EWZ dürfte eine Familie 2025 rund 30 Franken an Stromkosten sparen.
Wohnungsmiete
Mieter haben allen Grund, sich auf 2025 zu freuen. Laut den Prognosen der Finanzinstitute wird der für den Mietzins massgebende Referenzzinssatz im März auf 1,5 Prozent sinken. Das bedeutet, dass Mieter, deren Mietvertrag auf dem aktuellen Referenzzins basiert, dann eine Mietzinssenkung verlangen können.