19.08.2025 14:45
Energie vom Nachbarnzum Nutzen aller
Mit lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) will die Stadt einen zusätzlichen Anreiz für den privaten Solarzubau schaffen – wovon nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter und Umwelt profitieren sollen. - Von Sacha Beuth
In ihrem Bestreben, das Netto- Null-Ziel möglichst bald zu erreichen, versucht die Stadt Zürich sämtliches Potenzial auszuschöpfen. So auch beim Strom aus erneuerbaren Quellen wie dem Solarstrom. Beim Ausbau von Solaranlagen soll nicht nur die Stadt selbst mit gutem Beispiel vorangehen, sondern man will auch möglichst viele private Liegenschaftenbesitzer mit ins Boot holen. «Zu diesem Zweck werden seit Jahren verschiedene Anreize für die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen angeboten, etwa durch Fördergelder, Contracting- oder Beratungsangebote», erklärt Stadtrat Michael Baumer am letzten Mittwoch an einer Medienkonferenz im EWZ-Unter-werk Oerlikon.
Dahin hatte der Vorsteher der Industriellen Betriebe geladen, um zusammen mit EWZ-Direktor Benedikt Loepfe ein Angebot vorzustellen, dass Liegenschaftenbesitzern einen zusätzlichen Anreiz für die Investition in PV-Anlagen bieten soll: Die Bildung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, sogenannten LEGs, unter Obhut von EWZ.
Fixer Abnahmepreis
Das Prinzip ist einfach: Statt dass Solaranlagen-Besitzer den Strom, den sie nicht für den Eigenverbrauch benötigen, an das EWZ zurückliefern, können sie ihn direkt an Haushalte im Quartier verkaufen – und dies zu attraktiven Konditionen. Aktuell vergütet das EWZ eingespeisten Strom mit durchschnittlich 12,91 Rappen (7,91 Rappen/kWh Energie zuzüglich 5 Rappen für den Herkunftsnachweis, der belegt, von welcher Art von Energiequelle der Strom stammt). Mit dem neuen Stromgesetz des Bundes, dass ab dem 1. 1. 26 in Kraft tritt und LEGs erst möglich macht, gilt ein Mindestpreis von 6 Rappen pro Kilowattstunde. «Das heisst, je nach Nachfrage auf dem Markt kann er höher sein, fällt aber nie unter 6 Rappen», erklärt Loepfe. Demgegenüber beinhaltet das LEG-Modell von EWZ einem fixen Preis von 12 Rappen pro Kilowattstunde – unabhängig von der jeweiligen Marktsituation. «Übers Jahr dürften die Produzenten vom LEG-Modell profitieren. Nach unseren Berechnungen lassen sich bis zu 10 Prozent höhere Erlöse erzielen als nur mit der Rücklieferung. Auf jeden Fall ist so aber Planungssicherheit garantiert», betont Loepfe. Für die Käufer des LEG-Stroms bleibt finanziell alles beim alten. Sie zahlen weiterhin den EWZ-Naturstrom-Standardtarif. Allerdings im Bewusstsein, dass sie hierfür ein Premiumprodukt erhalten, das höchst ökologisch und effizient ist. «Die Transportwege sind kurz, der Energieverlust klein.» Hinzu kommt, dass auf diese Weise – ganz im Sinne der Stadt und der Bevölkerung – auch ein Beitrag an die Ausbauziele des Bundes im Bereich der erneuerbaren Energien geleistet wird.
EWZ ist nun dabei, interessierte Anbieter und Abnehmer von LEGs zusammenzuführen (s. Online-Links unten), damit diese dann am 1. 1. 26 in Betrieb gehen können. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass Anbieter und Abnehmer jeweils an die gleiche Trafostation angeschlossen sind. Und dass Anbieter über eine PV-Anlage verfügen, die eine Spitzenleistung der Module von mindestens 4 Kilowatt erreicht. Den übrigen administrativen Aufwand und die Abrechnung übernimmt EWZ. «Angesichts der vielen Vorteile gibt es eigentlich keinen Grund, warum Liegenschaftenbesitzer nicht in eine PV-Anlage investieren und sich einer LEG anschliessen sollten», ist Baumer überzeugt.
LEG-Kontakt für Produzierende:
www.ewz.ch/leg
LEG-Kontakt für Verbrauchende:
www.ewz.ch/solarquartier