Hardturmstadion: Licht am Horizont
STADIONPROJEKT Das kantonale Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen den «Ensemble»-Gestaltungsplan abgewiesen. Doch zu Ende ist die Sache noch nicht. - Von Sacha Beuth
Wird es je Realität? Grafik des geplanten neuen Stadions auf dem Hardturm mit den beiden Wohntürmen. Bild: PD
STADIONPROJEKT Das kantonale Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen den «Ensemble»-Gestaltungsplan abgewiesen. Doch zu Ende ist die Sache noch nicht. - Von Sacha Beuth
Gestern Dienstag erhielt das Projektteam Ensemble, dem FCZ, GC, HRS, ABZ, Stadion Züri AG und Anlagegefässe der UBS angehören, eine erfreuliche Nachricht. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich teilte ihm (und auch den Beschwerdeführern) mit, dass die Beschwerde gegen den Gestaltungsplan des Projekts «Ensemble» vollumfänglich abgewiesen wurde.
Das Projektteam begrüsst das deutliche Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts. Wie schon das Baurekursgericht vor mehr als zwei Jahren, bestätigt nun auch die zweite Instanz, dass der private Gestaltungsplan rechtens ist. Dieser sieht den Bau eines neuen Fussballsta-dions, von mehreren hundert Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment sowie von vielfältig nutzbaren Gewerberäumen auf dem Hardturm-Areal vor. Der Kanton Zürich hatte den Gestaltungsplan bereits geprüft und genehmigt, seine Inkraftsetzung wurde jedoch bisher durch Rechtsverfahren verhindert.
Der Entscheid sorgt tatsächlich für Licht am Horizont bei den Befürwortern. Doch gegessen ist die Sache damit noch immer nicht. Denn die Gegnerschaft hat die Möglichkeit, innert 30 Tagen das Urteil an das Bundesgericht weiter zu ziehen. «Wir appellieren an die Gegner, sich endlich als faire Verlierer zu verhalten und nicht weiter mit juristischen Mitteln die Umsetzung eines bereits in zwei Abstimmungen demokratisch überaus klaren Entscheids zugunsten eines neuen Fussballstadions zu verzögern. Ein erneuter Weiterzug ans Bundesgericht wäre angesichts des klaren Urteils nun auch des Verwaltungsgerichts völlig unverständlich», sagt ein Sprecher des Projekts. Es dürfe nicht sein, dass aus Partikularinteressen Investitionen in den Spitzen-, Jugend-, Breiten- und Vereinssport blockiert, die wirtschaftliche Basis der zwei Super-League-Klubs mit ihren hunderten Arbeitsplätzen und der Bau von dringend benötigten neuen Wohnungen in Zürich weiter verzögert werde.
Ob ein Weiterzug an das Bundesgericht in Frage kommt, liessen die Beschwerdeführer – die von verschiedenen Medien im Umfeld von «Pro lebendes Zürich – Limmat-raum» verortet werden – bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe unbeantwortet.
Wird davon abgesehen, könnte bereits im zweiten Quartal 2026 eine Baueingabe bei den zuständigen Behörden erfolgen. Bleiben weitere juristische Schritte im Zuge des Baugesuches aus, könnte 2028 mit dem Bau des Stadions begonnen werden. Dessen Realisation benötigt rund zwei Jahre. Die zwei Wohntürme mit Gewerbenutzungen in den Erdgeschossen sowie die ABZ-Siedlung würden etwas zeitversetzt realisiert. Das auch von Gemeinderat und der Regierung der Stadt Zürich unterstützte Projekt wird vollumfänglich privat finanziert.
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