Noch siegt das Bargeld
Ob Kunsthaus oder Weihnachtsmarkt im HB – Unternehmen und Veranstalter, die kein Bargeld mehr als Zahlungsmittel akzeptieren, sind zuletzt in Kritik geraten. Dennoch sieht es um dessen Zukunft düster aus. - Von Sacha Beuth
Einen Kaffee gegen Bares? In immer mehr Zürcher Betrieben wird dieses Zahlungsmittel nicht mehr akzeptiert. Symbolbild: Christian Saggese
Ob Kunsthaus oder Weihnachtsmarkt im HB – Unternehmen und Veranstalter, die kein Bargeld mehr als Zahlungsmittel akzeptieren, sind zuletzt in Kritik geraten. Dennoch sieht es um dessen Zukunft düster aus. - Von Sacha Beuth
Die Riesenwelle an Leserbriefen auf den «Tagblatt»-Artikel «Kampf um das Bargeld» vom 22. 10. sowie die heftigen Reaktionen in anderen Medien zur Ankündigung, dass am Weihnachtsmarkt im Hauptbahnhof Bargeldzahlung verboten werden sollte, beweisen: Das Thema Bargeld bewegt die Zürcherinnen und Zürcher.
Doch wie verbreitet ist das sogenannte «cashless only» in Zürich überhaupt? Aus welchen Gründen verzichten Unternehmen für die Begleichung ihrer Produkte und Dienstleistungen auf Bargeld? Was hält die Kundschaft davon? Und was sagt der Gesetzgeber? Das «Tagblatt» hat dazu ausgewählte Betriebe und Veranstalter sowie die renomierte Zürcher Anwaltskanzlei Prof. Giger & Partner befragt.
Die erste Frage lässt sich konkret kaum beantworten. Es scheint ein schleichender Prozess zu sein. Wobei wiederum einige der betroffenen Unternehmen nicht völlig auf Bargeld verzichten, sondern sich ein Hintertürchen offen lassen.
Beispiel ZSC Lions mit ihrem Gastroangebot in der Swiss Life Arena. Seit deren Eröffnung sei man dort grundsätzlich «cashless» unterwegs, betont Chief Operating Officer Bruno Vollmer. «Wir haben uns seinerzeit nebst hygienischen vor allem aus betriebswirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Gründen der Sicherheit für den Bargeld-losen Weg entschieden.» Laut Vollmer habe man nun keine Fehlbeträge mehr in der Kasse, würde deutlich mehr Umsatz generieren, der Service sei schneller und die Angestellten müssten nun nicht mehr «bündelweise Geld zur nächsten Bank schleppen». «Zudem kommen wir einem allgemeinen Bedürfnis der Gäste und Zuschauenden nach, insbesondere der jungen, von denen ohnehin die überwiegende Mehrheit bargeldlos bezahlt», betont Vollmer und fügt hinzu: «Wenn das Bezahlen mit Bargeld bei uns eine Riesensache wäre, würden wir es selbstverständlich anbieten. Aber in den rund drei Jahren seit der Eröffnung der Arena hatten wir nicht einmal eine Reklamation deswegen». Mit dem Restaurant «Zett» und der «1930»-Sportsbar habe man dennoch Alternativen für die Besucherinnen und Besucher, die mit Bargeld bezahlen wollen, geschaffen.
Ähnlich sieht es im Stadion Letzigrund aus, dessen Gastrobetriebe von den ZFV-Unternehmungen geführt werden. Ob noch Bargeld akzeptiert wird, variiere von Anlass zu Anlass, schreibt Cornelia Magnin, Leiterin Kommunikation ZFV-Unternehmungen. «Bei Fussballspielen beispielsweise gibt es immer noch Stände, wo man mit Noten und Münzen bezahlen kann.» Mit der 2023 eingeführten überwiegend bargeldlosen Zahlung sei man einem zunehmenden Gästebedürfnis nachgekommen. «Das Handling ist einfacher, bequemer und zeitsparender – für die Gäste wie auch für uns.» Wie Vollmer verweist Magnin zudem auf die geringeren Diebstahl- und Raubrisiken durch das Fehlen von grösseren Mengen an Bargeld in den Kassen.
Im «Wienachtsdorf» auf dem Sechseläutenplatz und dem Street Food Festival in der Hardturmbrache ist Bargeld ebenfalls weitestgehend passé. Zumindest im «Wienachtsdorf» gibt es laut Co-Veranstalterin Katja Weber aber eigens dafür deklarierte Bars, in denen man auch mit Bargeld bezahlen kann. «Den Ausstellenden ist es frei gestellt, wie sie die Bezahlung handhaben. Unser Bezahlsystem haben wir 2021 im Rahmen des Pandemie-Schutzgesetzes ausgearbeitet und in den darauffolgenden Jahren weiterentwickelt. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Umstellung hat dazu geführt, dass wir weniger Delikte im Zusammenhang mit Bargeld haben», schreibt Weber.
Derweil hat sich das Kunsthaus zu einem Rückzieher entschieden, nachdem die im September eingeführte «cashless only»-Politik zu negativen Reaktionen geführt hatte. Ab dem 1. Januar 2026 wird im ganzen Haus wieder Bargeld als Zahlungsmittel akzeptiert. Und auch die Organisatoren des «Polarzauber»-Weihnachtsmarkts im Hauptbahnhof machen eine Kehrtwende. Erst hatten sie den Standbetreibern verboten, Bargeld anzunehmen. Die Schlagzeilen und die daraus resultierende Kritik – die sogar im Ausland (u. a. «Bild») Berücksichtigung fanden – liessen die Verantwortlichen letzten Sonntag aber wieder davon abkommen.
Das Bargeld hat also noch einmal gesiegt. Und noch scheuen mehrere Unternehmen und Veranstalter die Umsetzung der bargeldlosen Bezahlung in letzter Konsequenz. Ob dies weiterhin so bleibt, ist äusserst fraglich. Ohne Gesetzesanpassung scheinen die Tage von «Pfund», «Fünfliber» und Co. gezählt. Im Schweizer Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel WZG ist zwar eine Bargeldannahmepflicht festgehalten. «Diese gesetzliche Verpflichtung ist jedoch dispositiver Natur, kann also privatrechtlich wegbedungen werden. Ein Schild in einem Geschäft mit der Aufschrift ‹Wir akzeptieren nur Kartenzahlung› genügt bereits», erklärt Yann Moor, Rechtsanwalt bei Prof. Giger & Partner. Juristische Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, gäbe es praktisch keine. Andererseits: «Würde man solche Geschäfte schlicht meiden und auf Bargeldzahlung bestehen, dürften die Anbieter reagieren, sobald wirtschaftliche Einbussen spürbar werden.»
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Beim Urnengang am 30. November wird unter anderem auch über die kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» abgestimmt. Mit ihr wollen die Initianten die Menschen vor Überwachung, Datenmissbrauch und automatisierten Entscheidungen schützen und ihnen das Recht geben, staatliche Leistungen auch offline beziehen zu können. Laut den Initianten ist hierbei bei der Forderung «Recht auf Offline-Leben» explizit auch eine Bargeldannahme-Pflicht «für öffentliche Institutionen» enthalten. Ebenso soll es keinen «Zwang zur Nutzung eines Handys» geben.
Dem Kantonsrat gehen einige der Forderungen zu weit, weshalb er einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Dieser sieht zwar ebenfalls ein Recht auf Informationssicherheit und analoge Zugänge vor. Allerdings mit dem Vermerk, dass Ausnahmen definiert werden können. Die Forderung auf ein «Recht auf Offline-Leben» wird somit deutlich abgeschwächt.
Weitere Infos:
www.zh.ch-> Abstimmung vom 30. November
www.digitale-integritaet.ch
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