Sequenz des Erklärvideos des Kantons Zürich zum Umstieg auf die Steuererklärungs-Software «ZHprivateTax». Bild: Screenshot zhprivatetax.ch
11.02.2026 10:55
In Erklärungsnot?
Mit der Steuerperiode 2025 ist im Kanton Zürich die bisherige Download-Lösung Private Tax zugunsten der Online-Lösung ZHprivate Tax für die Bearbeitung der Steuererklärung eingestellt worden. Was das für Folgen hat, erklärt Reto Flury, Kommunikationsbeauftrager Finanzdirektion Kanton Zürich. - Von Sacha Beuth
Jahrelang leistete das gratis zugängliche Programm Private Tax gute Dienste beim Ausfüllen der Steuererklärung. Nun wird die Download-Lösung zugunsten der Online-Lösung ZHprivate Tax eingestellt. Kosten für Druck, Papier und Porto entfallen so für den Steuerpflichtigen, er muss sich aber auch auf ein paar wesentliche Änderungen einstellen, etwa neu gewisse Dokumente einscannen. Reto Flury, Kommunikationsbeauftragter der Finanzdirektion des Kantons Zürich, beantwortet in einem Ratgeber die wichtigsten Fragen zur Umstellung.
Wieso hat der Kanton «Private Tax» als Steuererklärungs-Programm ab der Steuerperiode 2025 definitiv durch «ZHprivateTax» ersetzt?
Reto Flury: Die Bürgerinnen und Bürger können im Kanton Zürich seit über zehn Jahren ihre Steuererklärung online einreichen. Rund 500 000 Personen oder die Hälfte aller Steuerpflichtigen nutzt heute die Online-Steuererklärung «ZHprivateTax». Es ist ein sicherer und zukunftsfähiger Online-Kanal, der stetig weiterentwickelt wird. Die Offline-Software «Private Tax» hingegen basierte auf einer veralteten Technologie und war am Ende ihres Lebenszyklus angekommen. Angesichts des Nutzerwachstums bei der Online-Steuererklärung wurde entschieden, nicht mehr zwei Angebote zu unterhalten und «Private Tax» einzustellen. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, die – in der Regel kostenpflichtige – Download-Software von Drittanbietern zu nutzen (etwa Dr. Tax, die Red.).
Was ändert sich für den Steuerpflichtigen? Und welche Gerätschaften sind nötig?
Benötigt wird ein Computer oder Tablet sowie Internetzugang und ein Smartphone mit der AGOV-App (offizieller Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden, die Red.) oder einen FIDO-2-Sicherheitsschlüssel (USB-Stick, der für 20 bis 120 Franken im Handel erhältlich ist, die Red.). «ZHprivateTax» ist benutzerfreundlicher als «Private Tax», weil die Userin oder der User stärker durch die Steuererklärung geführt wird – falls sie oder er es wünscht.
Was machen Personen, die keinen Internetzugang, keinen Scanner und kein Smartphone haben oder diese aus Sicherheitsbedenken nicht verwenden wollen?
Diese Personen können die Steuererklärung weiter auf Papier einreichen. Zu den Scans: Für die Belege reichen Smartphonefotos im jpg.-Format oder PDF-Scans per Smartphone. Bei Benutzung eines FIDO-Tokens werden keine Daten auf den Schlüssel übertragen. Er dient nur zur Authentisierung in AGOV.
Wo bleibt die Zeitersparnis, wenn man Dokumente statt auszudrucken einscannen muss? Und welche Dokumente müssen konkret eingescannt werden?
Viele Unternehmen bieten die Belege heute schon in elektronischer Form an, sodass sie nicht gescannt werden müssen, sondern nur das bereits elektronisch vorhandene PDF-Dokument hochgeladen werden muss. In «ZHprivateTax» werden die Pflichtbelege erkannt und angezeigt. Die bekanntesten Pflichtbelege sind der Lohnausweis und die Bescheinigung über Beiträge an die Säule 3a. Bei den meisten weiteren Positionen ist der Upload eines Beleges freiwillig.
Die Daten aus «ZHprivateTax» werden laut Kanton verschlüsselt übermittelt und auf Schweizer Servern gespeichert. Kann man seine Steuerdaten dennoch weiterhin zusätzlich lokal speichern?
Ja, man kann die Steuererklärung als PDF-Dokument lokal speichern.
Werden die Daten aus der alten «Private Tax» in die neue «ZHprivateTax» übernommen oder muss man alles von Hand neu eingeben. Und falls ja: Wie funktioniert das?
Ja, die Daten aus «Private Tax» können importiert werden. Dies wird in den Webinaren gezeigt und kann auch in der Demo-Version angeschaut werden. Letzte Woche fand das erste Webinar statt. Es ist online verfügbar (Tschüss download - Hallo online). Der Ausschnitt mit der Demo (Erklärvideo) ist seit dem 30. 1. auf www.zhprivatetax.ch verfügbar.
Werden auch in der «ZHprivateTax» Erträge aus Wertschriften automatisch berechnet?
Ja. Zudem können eSteuerauszüge eingelesen werden, was das Ausfüllen des Wertschriftenverzeichnis massiv vereinfacht.
Wenn man die Steuererklärung (weiterhin) von Hand ausfüllen möchte, erhält man dann die Unterlagen hierfür von der Gemeinde weiterhin automatisch in Papierform zugeschickt?
Wer die Steuererklärung bisher auf Papier einreichte, kann sie auch weiterhin bei der Gemeinde beziehen (Natürliche Personen aus der Stadt Zürich können die Unterlagen zum Beispiel unter 044 412 33 11 oder online unter www.stadt-zuerich.ch/steuerformulare bestellen, die Red.).
Wo erhält man weitere Informationen zum Wechsel und an wenn kann man sich wenden, wenn man mit der Installation und Handhabung von «ZHprivateTax» nicht mehr weiter weiss?
Das kantonale Steueramt unterstützt betroffene Nutzerinnen und Nutzer beim Umstieg. Es bietet nebst den Erklärvideos und Webinaren etwa einen Hotline-Support (Gratisnummer 0800 22 88 11) an.