Versteckt und zurückgelassen
Tausende Kinder von Saisonniers lebten versteckt in der Schweiz oder wuchsen fern ihrer Eltern in Heimen auf. Nun soll der Kanton Zürich die Folgen dieser Politik aufarbeiten. - Von Jan Strobel
Eine italienische Gastarbeiterfamilie im Hauptbahnhof Zürich, 1968.
Bild: ETH-Bibliothek/Comet Photo AG
Tausende Kinder von Saisonniers lebten versteckt in der Schweiz oder wuchsen fern ihrer Eltern in Heimen auf. Nun soll der Kanton Zürich die Folgen dieser Politik aufarbeiten. - Von Jan Strobel
Bundesrat Hans Schaffner, Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, zeigte sich im August 1964 irritiert, ja regelrecht frustriert. Gerade war das Emigrationsabkommen mit Italien unterzeichnet worden. Doch jetzt wurde es «nach Strich und Faden heruntergemacht», wie er sich in einem Brief an den Direktor des Bundesamts für Industrie, Gewerbe und Arbeit – dem heutigen Seco – beklagte. «Die Schweizer machen sich kolossale Illusionen, wenn sie glauben, wir könnten auf die Dauer nur die aktive, im Berufsleben stehende Bevölkerung des Nachbarstaats hineinnehmen, die Familien, Frauen, Kinder und Betagte zurücklässt.» Das sogenannte «Italienerabkommen» legte unter anderem die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen italienischer Arbeitskräfte fest und regelte auch das Recht auf Familiennachzug. Gegner des Abkommens befeuerten die Debatte um eine drohende «Überfremdung» im Zuge eines «massiven Zustroms italienischer Arbeiter und ihrer Familien». Ebenso wurde ein «Fortschreiten des Kommunismus» auch in der Schweiz befürchtet.
Das Abkommen gestattete «der Ehefrau und den minderjährigen Kindern eines italienischen Arbeitnehmers den gemeinsamen Wohnsitz mit dem Familienhaupt in der Schweiz», sobald der Aufenthalt und das Anstellungsverhältnis dieses Arbeitnehmers «als ausreichend gefestigt und dauerhaft betrachtet» werden konnte. Voraussetzung dafür war eine «angemessene Wohnung». Saisonniers mit einer beschränkten Aufenthaltsdauer von neun Monaten waren vom Familiennachzug ausgeschlossen. Selbst Saisonnier-Ehepaare mussten ihre Kinder in der Heimat zurücklassen. Einige Familien versuchten, dieses Verbot zu umgehen. Sie holten ihre Kinder in die Schweiz. Hier lebten sie versteckt in den Wohnungen in der Illegalität, ohne Zugang zu Schulbildung oder zu Gleichaltrigen. Eine 2022 veröffentlichte Studie des Genfer Migrationshistorikers Toni Ricciardi schätzt die Zahl dieser versteckten «Schrankkinder» zwischen 1949 und 1975 auf etwa 50 000.
Seit der Publikation der Studie wurde der Ruf nach einer Aufarbeitung des Schicksals der «Schrankkinder» und der Auswirkungen des Saisonnierstatuts lauter. Seit 2021 setzt sich der Verein Tesoro für die Interessen von Familienmitgliedern ein, die vom Saisonnierstatut betroffen waren. Der Verein fordert unter anderem eine offizielle Anerkennung des Leids und eine Entschuldigung der Schweizer Behörden sowie eine angemessene finanzielle Entschädigung der Betroffenen.
Nun erreichte das Thema auch den Zürcher Kantonsrat. In einem Postulat fordern Vertreterinnen und Vertreter der Grünen, der SP, der AL, EVP, GLP und der Mitte den Regierungsrat auf darzulegen, welche Auswirkungen das Saisonnierstatut im Kanton Zürich bis zu seiner Abschaffung 2002 hatte. Eine umfassende historische Aufarbeitung stehe bis heute noch aus.
Der Vorstoss legt dabei den Fokus auf illegalisierte Familien und das Schicksal der «Schrankkinder» sowie «jener Kinder von Gastarbeitenden, die getrennt von ihren Eltern aufwachsen mussten». Untersucht werden soll insbesondere auch die Rolle der kantonalen und kommunalen Behörden. Zudem sei zu prüfen, in welcher Form eine öffentliche und politische Würdigung der Betroffenen erfolgen könne.
Die Lebensumstände der Kinder «waren von Angst, Isolation und langfristigen sozialen sowie psychischen Folgen geprägt», betonen die Postulanten. Dem Kanton Zürich komme dabei eine Schlüsselrolle zu. Als wirtschaftliches Zentrum war er ein Hauptanziehungspunkt für Saisonarbeitende. «Obwohl das Statut auf Bundesrecht beruhte, stellt sich die Frage nach dessen konkreter Umsetzung im Kanton Zürich, insbesondere nach den institutionellen und behördlichen Verantwortlichkeiten – namentlich der damaligen Fremdenpolizei – sowie den Ermessensspielräumen von Kanton und Gemeinden.»
Nicht alle der betroffenen Kinder fristeten als «Schrankkinder» ein Leben in der Illegalität. Insgesamt waren vom Verbot des Familiennachzugs für Saisonniers schätzungsweise 500 000 italienische Kinder betroffen. Sie wurden von ihren Eltern im Grenzgebiet zur Schweiz untergebracht, etwa in Heimen oder bei Verwandten. In den Regionen wurden auf «Grenz-Waisen» spezialisierte Institutionen geschaffen, so etwa die von Kapuzinern 1962 gegründete Casa del Fanciullo für Knaben in Domodossola. Ehemalige Heimbewohner berichteten später von schweren Strafen und psychischer, physischer und sexueller Gewalt.
In der Schweiz brodelte derweil die Überfremdungsdebatte, die in den 1970er-Jahren ihren ersten Höhepunkt erlebte. Den Auftakt machte 1970 die Schwarzenbach-Initiative, 1974 und 1977 folgten zwei weitere Initiativen gegen «die Überfremdung und Überbevölkerung der Schweiz». Sämtliche dieser Vorlagen wurden vom Stimmvolk jeweils abgelehnt.
Das Recht auf Familie
Einen schweren Stand hatte aber auch die Kritik am Saisonnierstatut. 1974 forderte die «Mitenand-Initiative» unter anderem die Aufhebung des Saisonnierstatuts und die Integration und Verbesserung der Rechtsstellung der Gastarbeiter. Der Bundesrat warnte indessen vor einer Aufhebung des Saisonnierstatuts. Ein solcher Verzicht hätte «schwere staatspolitische und wirtschaftliche Nachteile» zur Folge. Paul O. Pfister von der Schweizerischen Katholischen Arbeitsgemeinschaft für die Fremdarbeiter, Präsident der Arbeitsgemeinschaft «Mitenand» und Vater von Bundesrat Martin Pfister, liess dieses Argument nicht gelten: Mit dem Saisonnierstatut, entgegnete er, erhalte sich die Schweiz ein Proletariat von «Untermenschen» und missachte das Recht auf Familie. Pfisters Appell verhallte. 1981 wurde die «Mitenand-Initiative» haushoch an der Urne verworfen.
Ob und wie der Kanton Zürich das Kapitel des Saisonnierstatuts aufarbeiten wird, ist offen. Dass die Debatte mehr als zwei Jahrzehnte nach dessen Abschaffung erneut geführt wird, zeigt jedoch: Die politischen und gesellschaftlichen Folgen der damaligen Migrationspolitik reichen bis in die Gegenwart.
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