Die Grenze verläuft im Mund
Sozialpolitik: Für Asylsuchende in Zürich soll der Zugang zum Zahnarzt einfacher werden. Eine Mehrheit des Gemeinderats fordert eine Kostenübernahme für zahnmedizinische Behandlungen. - Von Jan Strobel
Die zahnmedizinische Versorgung von Asylsuchenden ist in Zürich zum Politikum geworden. Symbolbild: Adobestock
Sozialpolitik: Für Asylsuchende in Zürich soll der Zugang zum Zahnarzt einfacher werden. Eine Mehrheit des Gemeinderats fordert eine Kostenübernahme für zahnmedizinische Behandlungen. - Von Jan Strobel
Eigentlich ist die Schweiz ein Land der gesunden Zähne. Die Mundgesundheit hat sich über die Generationen verbessert, die Behandlungsqualität und die zahnärztliche Versorgung sind hoch. Zugrunde liegt dem auch das Prinzip der Eigenverantwortung, das die zahnmedizinische Behandlung hierzulande seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) 1996 bestimmt. Das Stimmvolk hatte dieses Bundesgesetz gutgeheissen.
Doch wie bei einem frisch polierten Gebiss zeigt sich nicht alles auf den ersten Blick. Hinter der glänzenden Oberfläche werden Risse sichtbar: Für einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung sind zahnmedizinische Behandlungen finanziell schwer zugänglich,
geschweige denn erschwinglich. Gemäss Bundesamt für Statistik verzichteten im Jahr 2024 5,5 Prozent der Bevölkerung ab sechzehn Jahren aus finanziellen Gründen auf zahnärztliche Behandlung, Tendenz steigend. 2022 waren es noch rund 3 Prozent.
Der Zahn wird gezogen
Geht es nach einer Mehrheit im Stadtzürcher Gemeinderat, ist die zahnmedizinische Versorgung besonders für Asylsuchende regelrecht prekär oder gar unmöglich. SP, Grüne und AL überwiesen letzten Mittwoch ein Postulat, das eine Kostenübernahme für zahnärztliche Behandlungen von Asylsuchenden in städtisch betriebenen Unterkünften fordert. Ebenfalls soll die Schaffung einer städtischen Stelle geprüft werden, welche Betroffene beim Zugang zu einer angemessenen Behandlung unterstützt. Eine Kostenübernahme soll für Asylsuchende mit Ausweis N, vorläufig Aufgenommene mit Ausweis F sowie Menschen mit Schutzstatus S gelten.
Es sei unverständlich, argumentierte SP-Gemeinderat Severin Meier, dass «nicht allen Mitmenschen eine mindestens gleichwertige zahnmedizinische Versorgung» zur Verfügung gestellt werde.
Geflüchtete würden oft vor eine einzige Wahl gestellt: «Entweder der Zahn wird gezogen, oder sie leben noch monatelang, wenn nicht jahrelang mit Schmerzen.» Mit dem monatlichen Beitrag aus der Asylsozialhilfe sei eine bessere Behandlung schlicht nicht finanzierbar.
Die Richtlinien für die zahnmedizinische Versorgung von Geflüchteten mit Ausweis N oder F werden von der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKZS) festgelegt. Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene haben gemäss diesen Vorgaben Anspruch auf stark eingeschränkte Leistungen, konkret auf «primäre, nicht aufschiebbare Massnahmen» und Notfallversorgung. Vorgesehen sind vor allem kostengünstige Übergangslösungen. Statt einen Zahn mit aufwendigen Eingriffen zu erhalten, wird er in der Regel gezogen. Fehlende Zähne werden allenfalls durch einfache, provisorische und herausnehmbare Prothesen
ersetzt. Wurzelbehandlungen zum Zahnerhalt sind für Geflüchtete grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahme bilden schulpflichtige Kinder mit Ausweis N oder F: Sie werden wie andere Schulkinder versorgt. Grundsätzlich entscheidet die kantonale Sozialhilfe, welche Behandlungen sie bezahlen kann und welche nicht. Sie übernimmt lediglich erste, dringende Behandlungen. Die Patientin oder der Patient soll schmerzfrei und kaufähig bleiben.
Nach Ansicht von Kritikern wie AL-Gemeinderat Moritz Bögli decken die staatlichen Beiträge die tatsächlichen Kosten zahnärztlicher Leistungen allerdings nicht immer. Die Folge sei, dass Praxen einen Teil der Kosten selbst tragen oder über höhere Einnahmen bei privat zahlenden Patientinnen und Patienten kompensieren müssten.
Den Zugang von Asylsuchenden und Geflüchteten zur zahnmedizinischen Versorgung in der Schweiz untersuchte eine 2025 veröffentlichte Studie der Universität Basel. Geflüchtete würden deutlich häufiger unter Karies und unbehandelten Zahnproblemen leiden als die einheimische Bevölkerung. Gründe dafür sind die oft schwierigen Lebensumstände während und nach der Flucht, Sprachbarrieren oder fehlende Informationen. Dazu kommen finanzielle Einschränkungen und bürokratische Vorgaben. Behandlungen würden oft hinausgezögert oder ganz vermieden. Die Forschenden kommen zum Schluss, dass es grundlegende Reformen braucht, darunter eine
bessere Kostenübernahme, mehr Unterstützung bei der Verständigung und einen stärkeren Fokus auf Zahnerhalt. Die zahnmedizinische Versorgung werde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als wesentlicher Bestandteil einer universellen Gesundheitsversorgung anerkannt.
Falsche Anreize?
Eine Kostenübernahme von zahnärztlichen Behandlungen durch die Stadt stösst besonders bei FDP und SVP im Gemeinderat auf Ablehnung. Bei der Zahnmedizin gebe es heute schon niederschwellige und kostengünstige Angebote, so SVP-Gemeinderat Michele Romagnolo. In der Parlamentsdebatte verwies er auf die Studierendenklinik der Universität Zürich. Dort können sich Patientinnen und Patienten von angehenden Zahnärzten behandeln lassen. Zudem gebe es ebenfalls Zahnärzte, die reduzierte Behandlungskosten und individuelle Lösungen anbieten würden, argumentierte der SVP-Politiker. Sein Fraktionskollege Samuel Balsiger wiederum monierte, durch eine solche staatliche Übernahme und die Schaffung einer städtischen Beratungsstelle würden der Sozialstaat und das Gesundheitssystem noch weiter aufgebläht. «Die Prämien werden noch weiter steigen wegen Menschen, die keinen Rappen in das System einbezahlt haben. Wer leiden wird, ist die Familie aus dem Mittelstand.»
Für FDP-Gemeinderat Patrick Brunner schafft eine staatliche Kostenübernahme falsche Anreize. Immer wieder würden Menschen das Asylsystem nutzen, um sich medizinisch oder zahnmedizinisch versorgen zu lassen. Bereits 2024 hatte die FDP im Nationalrat vom Bundesrat Massnahmen gegen dieses Phänomen gefordert. Zudem könne die Frage nicht auf kommunaler Ebene entschieden werden, so Patrick Brunner. «Das ist eine Angelegenheit des Bundes, so wichtig uns das Thema auch ist.»
Der kanadische Ansatz
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass auch andere Schwerpunkte gesetzt werden können. Kanada übernimmt für Asylsuchende und Flüchtlinge über ein staatliches Gesundheitsprogramm auch zahnmedizinische Leistungen, die über reine Notfallversorgung hinausgehen. Während in der Schweiz vor allem einfache Eingriffe zur Schmerzlinderung und zum Erhalt der Kaufähigkeit finanziert werden, sind in Kanada auch zahnerhaltende Massnahmen wie etwa Wurzelbehandlungen möglich, sofern sie medizinisch notwendig sind.
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