Kanton griff durch
Ein Veloweg und ein Machtkampf: Zwischen Stadt- und Regierungsrat entbrannte ein offener Konflikt über Zuständigkeiten. - Von Jan Strobel
Affront für den Regierungsrat: Die mittlerweile wieder zurückgebaute Velospur am Neumühlequai. Bild: bikeable.ch
Ein Veloweg und ein Machtkampf: Zwischen Stadt- und Regierungsrat entbrannte ein offener Konflikt über Zuständigkeiten. - Von Jan Strobel
Wieder einmal herrscht zwischen Stadtrat und Regierungsrat eine Atmosphäre der Konsternation. Die Stadt Zürich hatte am 11. März am Neumühlequai und am 18. März in der Walchestrasse just vor den kantonalen Amtshäusern eine «Verkehrsanpassung» vorgenommen. Sie sollte der «Sicherheit der Velofahrenden wegen der anspruchsvollen Baustellensituation am Bahnhofquai» dienen, wie die Stadt mitteilte. Am letzten Freitag schoss der Regierungsrat die Stadt allerdings mit ziemlich scharfer Munition zurück und veranlasste einen Rückbau der befristeten Verkehrsführung. Am Neumühlequai kam es zu einem «Züri-Fight», wie es das Onlineportal «Inside Paradeplatz» formulierte.
Hintergrund des Streits: Für Velos ist seit dem 19. Januar die Unterführung Bahnhofquai wegen der Baustelle stadteinwärts gesperrt. Die vorgesehene Veloumleitung durch den Stadttunnel sei nicht wie erwartet genutzt worden, so die Stadt. Für den Veloverkehr habe somit keine sichere Querungsmöglichkeit im Baustellenperimeter bestanden. Zudem seien aufgrund des frühlingshaften Wetters seit Anfang März mehr Velos unterwegs gewesen. Konkret wurde am Neumühlequai und an der Walchestrasse jeweils eine Fahrspur stadteinwärts für den Autoverkehr zugunsten eines Velowegs aufgehoben. Der nun vom Regierungsrat in Eigenregie angeordnete Rückbau löste beim Stadtrat «Befremden» aus, umso mehr, als eigentlich ein Gespräch zwischen Vertretern von Regierungs- und Stadtrat anberaumt worden sei. Der Stadtrat hatte dem Regierungsrat am vergangenen Mittwoch dieses Gesprächsangebot übermittelt, ihn über den Hintergrund der befristeten Massnahme orientiert und auf aus seiner Sicht vorhandene Missverständnisse hingewiesen.
Aus Sicht des Stadtrats liegen die von der Stadt vorgenommenen, befristeten Massnahmen der Verkehrssicherheit gemäss kantonaler Signalisationsverordnung in der Zuständigkeit der Stadt Zürich.
Für den Regierungsrat allerdings waren die Anordnungen der Stadt widerrechtlich und verstiessen gegen die Kantonsverfassung. Sie schreibt vor, dass der Kanton für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr sorgen muss. Im Zuge der städtischen Aktion sei es zu langen Rückstaus gekommen. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz gemäss Verfassung «mindestens auszugleichen». Auch die notwendige Zustimmung des Bundesamts für Strassen (Astra) betreffend die Auswirkungen auf das übergeordnete Nationalstrassennetz habe nicht vorgelegen.
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